Normendatenbank
Hier können Sie Informationen über die österreichischen Normen
für das Bauwesen abrufen.
Bitte beachten Sie: Der Volltext der Ö-Normen ist urheberrechtlich geschützt und kann ausschließlich über die Website des österreichischen Normungsinstitutes bestellt werden.
für das Bauwesen abrufen.
Bitte beachten Sie: Der Volltext der Ö-Normen ist urheberrechtlich geschützt und kann ausschließlich über die Website des österreichischen Normungsinstitutes bestellt werden.
Dokumenten Nummer:
ÖNORM H 2205
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM H 2201 (2010 05 15)*ÖNORM H 2201 (2010 05 15)
ersetzte Normen:
ÖNORM H 2205 (2002 06 01)*ÖNORM H 2205 (2002 06 01)
identische Norm:
Registriert als:
MSS SP-55*NACE TM0177:2005*NACE TM0284*ISO 10286*ISO 10297:2014*ISO 10524-3*ISO 22435*ISO 52000-1*ISO 14644-3:2005*ISO 17873*ISO 26802*ISO 2889*ISO 29463-1*ISO 10286
Autor:
Komitee 200 Leistungen der Haustechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten auch für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" oder zu ÖNORM A 2051 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" sowie zu ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder der ÖNORM B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm", insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage et de conditionnement d'air - Contrat d'ouvrage
Dokumenten Nummer:
ÖNORM H 2205
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM H 2201 (2010 05 15)*ÖNORM H 2201 (2010 05 15)
ersetzte Normen:
ÖNORM H 2205 (2002 06 01)*ÖNORM H 2205 (2002 06 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM EN 1869*ÖNORM EN 2*ÖNORM EN 3 Reihe*ÖNORM H 6025*ÖNORM M 7624*ÖNORM M 7626*ÖNORM S 2600*EN 2591*EN 2591-101*EN 2591-201*EN 2591-202*EN 2591-204*EN 2591-408*EN 2591
Autor:
Komitee 200 Leistungen der Haustechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten auch für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" oder zu ÖNORM A 2051 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" sowie zu ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder der ÖNORM B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm", insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage et de conditionnement d'air - Contrat d'ouvrage
Dokumenten Nummer:
ÖNORM H 2205
Klassifikation:
ST*N
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM H 2201 (2010 05 15)
ersetzte Normen:
ÖNORM H 2205 (2002 06 01)
identische Norm:
Registriert als:
ÖNORM A 2050*ÖNORM A 2051*ÖNORM A 6403*ÖNORM B 2061*ÖNORM B 2062*ÖNORM B 2063*ÖNORM B 2110*ÖNORM B 2111*ÖNORM B 2114*ÖNORM B 2117*ÖNORM EN 12599*ÖNORM H 6015-1*ÖNORM H 6015-2*ÖNORM M 7611
Autor:
Komitee 200 Leistungen der Haustechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Installation of heating, ventilation and aircondition systems (HVAC) - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten auch für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" oder zu ÖNORM A 2051 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" sowie zu ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder der ÖNORM B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm", insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage et de conditionnement d'air - Contrat d'ouvrage
Dokumenten Nummer:
ÖNORM H 2205
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 11
Bezeichnung:
Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM H 2205 (2002 11 01)*ÖNORM H 2205 (2002 11 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 200 Leistungen der Haustechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten auch für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" oder zu ÖNORM A 2051 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" sowie zu ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder der ÖNORM B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm", insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage et de conditionnement d'air - Contrat d'ouvrage
Dokumenten Nummer:
ÖNORM H 2205
Klassifikation:
DC*N-E
Preisgruppe:
Preisgruppe 7
Bezeichnung:
Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen - Werkvertragsnorm
zitierte Normen:
ÖNORM H 2205 (2002 11 01)
ersetzte Normen:
identische Norm:
Registriert als:
Autor:
Komitee 200 Leistungen der Haustechnik
Referenz:
übersetzt in:
de
english text:
Installation of heating, ventilation and aircondition systems (HVAC) - Works contract
Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten auch für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" oder zu ÖNORM A 2051 "Vergabe von Aufträgen über Leistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung - Ausschreibung, Angebot und Zuschlag - Verfahrensnorm" sowie zu ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm" oder der ÖNORM B 2117 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Verkehrswegen sowie für den damit im Zusammenhang stehenden Landschaftsbau - Werkvertragsnorm", insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Dieser Abschnitt ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Lüftungs- und Klimaanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser Abschnitt ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage et de conditionnement d'air - Contrat d'ouvrage