Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
004
Kurztext:
Schlußbestimmungen
Text:
Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, der der
Kundmachung folgt. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die
Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen
vom 27. Juni 1978, LGBl. 8000/4--0, außer Kraft.