Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
003
Kurztext:
Agri-Photovoltaikanlagen
Text:
(1) Agri-Photovoltaikanlage ist eine auf einer nachhaltig der landwirtschaftlichen Produktion dienenden Kulturfläche errichtete Photovoltaikanlage (§ 2), die
1. auch dem Schutz und der Beschattung von Flächen für den Intensivobstbau mit Stein- und Kernobst, die Geflügelhaltung oder die Fischzucht dient, oder
2. innerhalb einer für die Weidehaltung bei einem Mindestbestoß von 1,5 Großvieheinheiten (Großvieheinheiten gemäß Anhang A der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023) pro Hektar an zumindest 120 Tagen im Jahr bestimmten Fläche gelegen ist.

(2) Die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion ist anhand eines landwirtschaftlichen Betriebskonzeptes nachzuweisen. Der Gemeinde ist die Kontrolle mittels einer alle fünf Jahre vorzulegenden Kopie eines Mehrfachantrages oder eines vergleichbaren Nachweises zu ermöglichen.