Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
Inhalt:
Paragraf:
009
Kurztext:
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen*
Text:
* und Umsetzungshinweis

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. August 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung, LGBl. Nr. 49/2013, außer Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in geltenden Flächenwidmungsplänen festgelegte Widmungen als Grünland-Photovoltaikanlage bleiben von dieser Verordnung unberührt.

(3) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig bestehende Photovoltaikanlagen bleiben von dieser Verordnung unberührt.

(4) Diese Verordnung ist spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach dem Inkrafttreten im Hinblick auf die energiewirtschaftliche Effektivität und die Wahrung der Ziele der Raumordnung gemäß § 2 K-ROG 2021 zu evaluieren.

(5) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates, ABl. Nr. L 77 vom 31.10.2023, umgesetzt.