Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Mietrechtsgesetz
Abschnitt:
2. Haupstück
Inhalt:
Bestimmungen über bestehende Mietverträge und Übergangsregelung
Paragraf:
049h
Kurztext:
Übergangsregelung zum BG. BGBl I Nr. 58/2018
Text:
§ 37 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2018, tritt mit 1. August 2018 in Kraft und ist auf Verfahren anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2018 anhängig sind oder anhängig werden.