Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Seveso-Betriebe Gesetz 2017
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
001
Kurztext:
Ziel, Geltungsbereich
Text:
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, in Seveso-Betrieben schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten und ihre Folgen für Mensch, Tier und die Umwelt zu begrenzen.
(2) Dieses Gesetz gilt für Betriebe der unteren (§ 2 Z 2) und der oberen Klasse (§ 2 Z 3).
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.
(2) Dieses Gesetz gilt für Betriebe der unteren (§ 2 Z 2) und der oberen Klasse (§ 2 Z 3).
(3) Dieses Gesetz gilt nicht für Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.