Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
010
Kurztext:
Einstellung von Arbeiten
Text:
Kommt dem Magistrat zur Kenntnis, daß ohne vorherige
Bewilligung Eingriffe im Sinne des § 3 vorgenommen werden, so
ist unbeschadet eines allfälligen Strafverfahrens mit Bescheid
(§ 57 AVG 1950) die sofortige Einstellung der auf die
Beeinträchtigung oder Entfernung von Bäumen gerichteten
Arbeiten zu verfügen.