Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baumschutzgesetz
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
016
Kurztext:
Wirkungsbereich
Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten sind -
ausgenommen das Verwaltungsstrafverfahren - solche des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde.