
Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Baurechtsdatenbank:
- Österreich
- Bundesvergabegesetz 2006
- Abfallverzeichnisverordnung
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Arbeitsruhegesetz
- Arbeitsruhegesetz Verordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz 1987
- Mutterschutzgesetz
- VO Beschäftigungsverbote u. beschränk. Jugendliche
- Wohnungseigentumsgesetz 2002
- Burgenland
- Baugesetz 1997
- Bauprodukte- u. Marktüberwachungsgesetz 2016
- Bauverordnung 2008
- Eignungszonen f. Errichtung PV-Anlagen
- Feuerwehrgesetz 2019
- Gassicherheitsgesetz 2008
- Gassicherheitsverordnung 2011
- Grundverkehrsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz
- Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
- Kaufpreise für Baulandgrundstücke
- Kehrgesetz 2022
- Notifikationsgesetz
- PlanzeichenVO dig. Flächenwidm.Pläne 2008
- PlanzeichenVO f. Örtliche Entwicklungskonzepte
- Raumplanungsgesetz 2019
- Schutzraumverordnung
- Zonierung für Windkraftanlagen
- Kärnten
- Aufzugsgesetz
- Aufzugsverordnung
- Bauansuchenverordnung 2022
- Bauarchitekturverordnung
- Bauordnung 1996
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung 2024
- Bauvorschriften
- DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
- Feuerwehrgesetz 2021
- Flächenwidmungspläneverordnung
- Gasgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung 2000
- Grundstücksteilungsgesetz
- Grundverkehrsgesetz 2002
- Heizungsanlagengesetz
- Heizungsanlagenverordnung
- Notifikationsgesetz
- Örtliche Entwicklungskonzepte-Verordnung
- Ortsbildpflegegesetz 1990
- Parkraum- und Straßenaufsichtsgesetz
- Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
- Planzeichenverordnung für Teilbebauungspläne
- Raumordnungsgesetz 2021
- Regionalentwicklungsgesetz
- Richtlinien-Verordnung
- Niederösterreich
- Aufzugsordnung 2016
- Aufzugstechnikverordnung 2017
- Bauordnung 2014
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2014
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsgesetz 2002
- Grundverkehrsgesetz 2007
- Grundverkehrsverordnung
- Kanalgesetz 1977
- Kleingartengesetz
- Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz
- Photovoltaikanlagen im Grünland
- Planzeichenverordnung
- Raumordnungsgesetz 2014
- Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
- VO bundeseigene Gebäude
- VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
- Warengruppen-Verordnung 2009
- Oberösterreich
- Aufzugsgesetz 1998
- Aufzugsverordnung 2010
- Bauordnung 1994
- Bautechnikgesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2013
- Betriebstypenverordnung 2016
- Einheitssatz-Verordnung 2011
- Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
- Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
- Feuerwehrgesetz 2015
- Gassicherheitsverordnung 2006
- Gasverordnung
- Grenzwertverordnung
- Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
- Grundverkehrsgesetz 1994
- Heizkessel-Verordnung
- Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
- Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
- Klimaanlagenverordnung
- Landesraumordnungsprogramm 2017
- Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
- Notifikationsgesetz 2017
- Planzeichenverordnung für Bebauungspläne
- Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
- Raumordnungsgesetz 1994
- Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
- Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
- Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
- Vorbehaltsgebiete-Verordnung
- Salzburg
- Almgebäude-Abwasser-Verordnung
- Altstadterhaltungsverordnung 1982
- Altstadterhaltungsgesetz 1980
- Anliegerleistungsgesetz
- Baupolizeigesetz 1997
- Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikgesetz 2015
- Bautechnikverordnung
- Bauten in Kleingartengebieten
- Bauten ohne Bauplatzerklärung
- Bebauungsgrundlagengesetz
- Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
- Bewertungspunkteverordnung 1978
- Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
- Fahrradabstellplätze-Verordnung
- Feuerpolizeiliche Einzelöfen-Kurzbetriebserklärung
- Feuerpolizeiordnung 1973
- Feuerwehrgesetz 2018
- Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
- Gassicherheitsgesetz
- Gassicherheitsverordnung
- Grundverkehrsgesetz 2023
- Grundverkehrsgesetz-Durchführungsverordnung
- Hebeanlagengesetz
- Hebeanlagenverordnung
- Heizungsanlagen-Verordnung 2010
- II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
- Interessentenbeiträgegesetz 2015
- Investitions-Beschleunigungsgesetz
- Kleingartengebietsverordnung
- Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
- Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
- Notifikationsgesetz
- Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
- Ortsbildschutzgesetz 1999
- Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung
- Raumordnungsgesetz 2009
- Regionalverbands-Verordnung
- UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
- Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
- Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
- Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
- Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroßbetrieben
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
- Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-VO 2024
- Steiermark
- Akkreditierungsgesetz
- Anpassung der Bauabgabe
- Baugesetz
- Baumschutzgesetz 1989
- Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
- Baustoffliste ÖA
- Bautechnikverordnung 2020
- Bebauungsdichteverordnung 1993
- Einkaufszentrenverordnung
- Erhaltung der Dachlandschaft im Schutzgebiet
- Feuer- u Gefahrenpolizeigesetz
- Feuerwehrgesetz
- Gasgesetz 1973
- Geruchsimmissionsverordnung 2023
- Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
- Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
- Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
- Grundverkehrsgesetz
- Hebeanlagengesetz 2015
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
- Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
- Kanalgesetz 1988
- Mindestanforderungsverordnung
- Notifikationsgesetz 2017
- Ortsbildgesetz 1977
- Planzeichenverordnung 2016
- Raumordnungsgesetz 2010
- VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
- Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
- Tirol
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Ausgleichsabgabe für Spielplätze
- Baulärmverordnung 2016
- Bauordnung 2022
- Bauproduktegesetz 2016
- Bauunterlagenverordnung 2024
- Durchführungsverordnung zu § 25a Tiroler GVG 1996
- Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
- Feuerpolizeiordnung 1998
- Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
- Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
- Gassicherheitsverordnung 2014
- Gesetz über .. Zulässigkeit von Geb. im Freiland
- Grundverkehrsgesetz 1996
- Kostenbeitragsverordnung 2021
- Notifikationsgesetz
- Planzeichenverordnung 2022
- Raumordnungsgesetz 2022
- Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
- Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2015
- Technische Bauvorschriften 2016
- Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
- Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung
- Vorbehaltsgemeindenverordnung
- Vorarlberg
- Baubemessungsverordnung
- Baueingabeverordnung
- Baugesetz
- Bauproduktegesetz
- Bautechnikverordnung
- Bauvorhaben Orts-u. Landschaftsschutz
- DurchführungsVO zur Feuerpolizeiordnung
- Feuerpolizeiordnung
- Gasgesetz
- Grundverkehrsgesetz
- Kinderspielplatzverordnung
- Landes-Flüssiggasverordnung
- Landes-Luftreinhaltegesetz
- Luftreinhalteverordnung
- Niederdruckgasverordnung
- Notifikationsgesetz
- Öltankverordnung
- Planzeichenverordnung
- Raumplanungsgesetz
- Stellplatzverordnung
- Vereinb. z. widmungsgem. Verwendung v. Grundeigent
- VO des LH bzgl. VOen für Bundesbauten
- VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
- VO über Inverkehrbringen v. Kleinfeuerungen
- VO über Pläne ohne Umweltprüfungen
- Zweitwohnungsabgabegesetz
- Wien
- Aufzugsgesetz 2006
- Ausländergrunderwerbsgesetz
- Baulärm-Emissionsgrenzwertverordnung
- Baulärmgesetz
- Baumschutzgesetz
- Bauordnung
- Bauplanverordnung
- Bauprodukte-Registrierungsstelle- u. OIB-Tarif
- Bauproduktegesetz 2013
- Bautechnikverordnung 2023
- Brennstoffverordnung
- Energieausweisdatenbank-Verordnung
- Feuerpolizeigesetz 2015
- Feuerpolizeiverordnung 2016
- Garagengesetz 2008
- Garagengesetz, DfVO, Ausgleichsabgabe
- Garagengesetz, DfVO, Mineralöl-Abscheideanlagen
- Gasanlagen, Verordnung über Ausnahmen
- Gasgesetz 2006
- Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015
- Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
- Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz
- Kehrverordnung 2016
- Kleinfeuerungsverordnung
- Kleingartengesetz 1996
- Notifizierungsgesetz
- Ölfeuerungsgesetz 2006
- Spielplatzverordnung
- VO Anerkennung ÖNORM über Mineralöl-Abscheideanl.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Ölfeuerungsgesetz 2006
Abschnitt:
I. Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Inhalt:
I. ABSCHNITT
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Paragraf:
002
Kurztext:
Begriffsbestimmungen
Text:
. Im Sinne dieses Gesetzes wird verstanden unter
1. Anlage: eine Ölfeuerungsanlage oder eine Einrichtung zur Lagerung.
2. Auffangwanne: eine aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende, flüssigkeitsdichte, ölbeständige sowie den statischen Erfordernissen entsprechend ausgeführte Einrichtung, die geeignet ist, aus Lagerbehältern austretendes Öl zur Gänze aufzunehmen.
3. Berechtigte: nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften befugte Personen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens, die von der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 ff des EG-Vertrages oder Art. 31 ff des EWR-Abkommens Gebrauch machen, sind österreichischen Staatsbürgern oder Staatsbürgerinnen gleichgestellt.
4. Einstrangsystem: ein Ölversorgungssystem mit einer ölführenden Versorgungsleitung vom Lagerbehälter zur Feuerstätte, das entweder als Saugsystem oder als Staudrucksystem mit separatem Ölförderaggregat (Ölpumpe) ausgeführt ist.
5. Feuerstätte: eine Einrichtung zur Verfeuerung von Heizöl, bei der die Verbrennungsgase über einen Rauchfang ins Freie abgeleitet werden.
6. Füllstelle: eine Vorrichtung zur Aufnahme des Füllanschlusses in einem Füllschrank oder in einem Füllschacht außerhalb des Raumes, in dem Lagerbehälter aufgestellt sind.
7. Heizöl: ein flüssiger Brennstoff mit einem Flammpunkt über 55°C, der Heizzwecken dient.
8. Heizraum: ein Raum, in dem eine Feuerstätte zur Verbrennung von Heizöl untergebracht ist, ausgenommen ein Warmlufterzeuger, der im zu beheizenden Raum selbst aufgestellt ist.
9. Lagerbehälter: ein Behälter, in dem Öl gelagert wird.
10. Lagermenge: jene Menge an Öl, die unter Berücksichtigung des höchsten zulässigen Füllungsgrades in dem Lagerbehälter gelagert werden kann.
11. Lagerung: ein Lagerbehälter samt technischer Einrichtung zur Lagerung von und zur Manipulation mit Öl.
12. Leckanzeigesystem: ein System zur Überwachung der Unversehrtheit (Dichtheit) von Wänden eines Lagerbehälters oder von Rohrleitungen.
13. Nennwärmeleistung: die höchste für den Betrieb der Ölfeuerungsanlage (Nennlast) vorgesehene Wärmeleistung (Höchstleistung bei Dauerbetrieb).
14. Oberirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der in einem Raum oder im Freien standfest aufgestellt ist.
15. Öl: Heizöl oder eine andere brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt über 55°C.
16. Ölfeuerungsanlage: eine zur Verbrennung von Heizöl in einer Feuerstätte bestimmte Einrichtung einschließlich der mit dieser in Verbindung stehenden Heizöllagerung.
17. Öllagerraum: ein Raum, der zur Lagerung von mehr als 300 l Öl bestimmt ist.
18. Ölofen: eine Ölfeuerungsanlage mit Ölverdampfungsbrenner und Rauchfanganschluss.
19. Überfüllsicherung: eine Einrichtung, die beim Befüllen des Lagerbehälters verhindert, dass der Flüssigkeitspegel im Lagerbehälter die zulässige Füllhöhe überschreitet.
20. Unterirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der vollständig oder teilweise von Erdreich umschlossen ist.
21. Verbrennungseinrichtung: eine Einrichtung zur Verbrennung von Heizöl,
a) Ölbrenner mit Gebläse, Ölzerstäubungsbrenner:
1. automatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüber-wachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung;
2. teilautomatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüberwachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung, aber Zündung von Hand und ohne selbsttätiger Wiederinbetriebnahme nach Abschaltung des Ölbrenners;
b) Ölverdampfungsbrenner (Atmosphärischer Ölbrenner):
Ölbrenner, bei dem das Heizöl unter Wärmeeinwirkung verdampft und mit der Verbrennungsluft ein brennbares Öldampf-Luftgemisch bildet.
22. Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Ölfeuerungsanlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge.
23. Warmlufterzeuger: ein Gerät zur Beheizung von Räumen, bei dem die Verteilung der Heizluft von einer zentralen Position aus mittels einer luftbewegenden Vorrichtung erfolgt.
24. Zwischenbehälter: ein Behälter, der zwischen Lagerbehälter und Verbrennungseinrichtung eingebaut und zur Aufnahme kleinerer, vornehmlich für den Tagesbedarf benötigter Ölmengen bestimmt ist.
1. Anlage: eine Ölfeuerungsanlage oder eine Einrichtung zur Lagerung.
2. Auffangwanne: eine aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende, flüssigkeitsdichte, ölbeständige sowie den statischen Erfordernissen entsprechend ausgeführte Einrichtung, die geeignet ist, aus Lagerbehältern austretendes Öl zur Gänze aufzunehmen.
3. Berechtigte: nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften befugte Personen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens, die von der Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 52 ff des EG-Vertrages oder Art. 31 ff des EWR-Abkommens Gebrauch machen, sind österreichischen Staatsbürgern oder Staatsbürgerinnen gleichgestellt.
4. Einstrangsystem: ein Ölversorgungssystem mit einer ölführenden Versorgungsleitung vom Lagerbehälter zur Feuerstätte, das entweder als Saugsystem oder als Staudrucksystem mit separatem Ölförderaggregat (Ölpumpe) ausgeführt ist.
5. Feuerstätte: eine Einrichtung zur Verfeuerung von Heizöl, bei der die Verbrennungsgase über einen Rauchfang ins Freie abgeleitet werden.
6. Füllstelle: eine Vorrichtung zur Aufnahme des Füllanschlusses in einem Füllschrank oder in einem Füllschacht außerhalb des Raumes, in dem Lagerbehälter aufgestellt sind.
7. Heizöl: ein flüssiger Brennstoff mit einem Flammpunkt über 55°C, der Heizzwecken dient.
8. Heizraum: ein Raum, in dem eine Feuerstätte zur Verbrennung von Heizöl untergebracht ist, ausgenommen ein Warmlufterzeuger, der im zu beheizenden Raum selbst aufgestellt ist.
9. Lagerbehälter: ein Behälter, in dem Öl gelagert wird.
10. Lagermenge: jene Menge an Öl, die unter Berücksichtigung des höchsten zulässigen Füllungsgrades in dem Lagerbehälter gelagert werden kann.
11. Lagerung: ein Lagerbehälter samt technischer Einrichtung zur Lagerung von und zur Manipulation mit Öl.
12. Leckanzeigesystem: ein System zur Überwachung der Unversehrtheit (Dichtheit) von Wänden eines Lagerbehälters oder von Rohrleitungen.
13. Nennwärmeleistung: die höchste für den Betrieb der Ölfeuerungsanlage (Nennlast) vorgesehene Wärmeleistung (Höchstleistung bei Dauerbetrieb).
14. Oberirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der in einem Raum oder im Freien standfest aufgestellt ist.
15. Öl: Heizöl oder eine andere brennbare Flüssigkeit mit einem Flammpunkt über 55°C.
16. Ölfeuerungsanlage: eine zur Verbrennung von Heizöl in einer Feuerstätte bestimmte Einrichtung einschließlich der mit dieser in Verbindung stehenden Heizöllagerung.
17. Öllagerraum: ein Raum, der zur Lagerung von mehr als 300 l Öl bestimmt ist.
18. Ölofen: eine Ölfeuerungsanlage mit Ölverdampfungsbrenner und Rauchfanganschluss.
19. Überfüllsicherung: eine Einrichtung, die beim Befüllen des Lagerbehälters verhindert, dass der Flüssigkeitspegel im Lagerbehälter die zulässige Füllhöhe überschreitet.
20. Unterirdischer Lagerbehälter: ein Lagerbehälter, der vollständig oder teilweise von Erdreich umschlossen ist.
21. Verbrennungseinrichtung: eine Einrichtung zur Verbrennung von Heizöl,
a) Ölbrenner mit Gebläse, Ölzerstäubungsbrenner:
1. automatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüber-wachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung;
2. teilautomatischer Ölbrenner: ausgestattet mit selbsttätig wirkender Zünd-, Flammenüberwachungs-, Steuer- und Regeleinrichtung, aber Zündung von Hand und ohne selbsttätiger Wiederinbetriebnahme nach Abschaltung des Ölbrenners;
b) Ölverdampfungsbrenner (Atmosphärischer Ölbrenner):
Ölbrenner, bei dem das Heizöl unter Wärmeeinwirkung verdampft und mit der Verbrennungsluft ein brennbares Öldampf-Luftgemisch bildet.
22. Wärmeleistung: die je Zeiteinheit von der Ölfeuerungsanlage nutzbar abgegebene durchschnittliche Wärmemenge.
23. Warmlufterzeuger: ein Gerät zur Beheizung von Räumen, bei dem die Verteilung der Heizluft von einer zentralen Position aus mittels einer luftbewegenden Vorrichtung erfolgt.
24. Zwischenbehälter: ein Behälter, der zwischen Lagerbehälter und Verbrennungseinrichtung eingebaut und zur Aufnahme kleinerer, vornehmlich für den Tagesbedarf benötigter Ölmengen bestimmt ist.