Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gasverordnung
Abschnitt:
3. Hauptstück
Inhalt:
Umweltschutzbestimmungen
Paragraf:
028
Kurztext:
Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung
Text:
Für Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung sind die Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) anzuwenden.